08.07.1995
Frankfurter Rundschau
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Die
genauen Daten fürs Abwasser sind aus der Luft gegriffen
Mit Hilfe von Luftaufnahmen
berechnet die Stadt Rödermark neuerdings die Abgaben fürs Regenwasser
Von: Ralf Schirrmann
RÖDERMARK Die
Stadt Rödermark hat ein Flugzeug aufsteigen lassen, um einen besseren
Überblick zu bekommen, wo überall der Regen nicht versickern kann.
Die rohrtec consult gmbh aus Waldacker hat das gesamte
Stadtgebiet aus der Luft fotografiert und speist die Bilddaten
nun in den Computer im Rathaus ein. Die Einwohner haben von all
dem bislang nicht viel mitbekommen, und die Stadtverwaltung hat
mit der Information über das neue Verfahren solange gewartet,
bis ausreichend Unterlagen erarbeitet waren. Bürgermeister Alfons
Maurer hatte befürchtet, dass auf einer Bürgerversammlung die
Wogen hoch schlagen könnten.
Das neue Hessische
Wassergesetz (HWG) hat die Stadt veranlasst, das Projekt mit
der rohrtec consult gmbh zu starten. Die Kommunen müssen
nämlich laut HWG die Gebühren für Abwasser und Regenwasser künftig
getrennt berechnen. Die Fotos zeigen, welche Flächen auf einem
Grundstück bebaut und versiegelt sind, und entsprechend kann auf
dem Bildschirm errechnet werden, wieviel ein Grundeigentümer für
das Regenwasser zahlen muss, das von seinem Gelände aus in den
Kanal fließt.
Demnächst werden die
rund 7.500 Grundstücksbesitzer Post aus dem Rathaus erhalten.
Auf den Formularen sind die Flächen eingezeichnet, für die sie
zahlen müssen. Das passende Luftbild wird beigelegt. Rot sind
die Partien, auf denen kein Wasser versickern kann und die am
meisten kosten. Stufenweise verringert sich die Gebühr mit dem
steigenden Vermögen des Bodens, Wasser aufnehmen zu können von
violett, hellblau bis grün. Die Firma rohrtec consult gmbh
hat für das Rathaus ein komplettes Paket für 360.000 DM geschnürt,
in dem die Luftbilder, die Versand- und Informationskosten sowie
die zusätzliche Speicherkapazität für die Computer enthalten sind.
Für viele Hausbesitzer wird das neue Verfahren wahrscheinlich
die Gebühren senken. Ausschlaggebend ist, wie- viel Stein, Asphalt
und Beton den Boden bedecken.
Ein Rechenbeispiel aus
dem Rathaus zeigt, dass ein Einfamilienhaus mit 500 Quadratmeter
Grundstück und 40 Prozent versiegelter Fläche bei einer angenommenen
Niederschlagsgebühr von 1.27 Mark pro Quadratmeter jährlich
254 Mark zahlen müsste. Hinzu kommt noch das Schmutzwasser, das
für einen Vier-Personen-Haushalt 450 Mark betragen würde.
Insgesamt würde die Abwassergebühr 704 Mark betragen, gegenüber
806 Mark nach dem herkömmlichen Berechnungsschlüssel. Teurer kommt
es für Supermärkte mit vielen Parkplätzen. Ein 5000 Quadratmeter
großer Betrieb mit 15 Mitarbeitern und vollkommen versiegelter
Fläche müsste dann anstelle 3000 Mark, rund 8000 Mark Abwassergebühr
zahlen.
Von Mittwoch, 19. Juli,
an erhalten zuerst die Grundeigentümer in Urberach die Mitteilungen
und können dann vier Wochen lang überprüfen, ob die Angaben stimmen.
Eine Bürgersprechstunde im Rathaus begleitet vom 19. Juli
an die Aktion mittwochs von 14 bis 18 Uhr und donnerstags von
8 bis 12 Uhr im Rathaus Ober-Roden. Nur wenn die aus der Luft
ermittelten Daten mehr als zehn Prozent abweichen, sollte das
Rathaus verständigt werden. Wenn nach vier Wochen kein Einspruch
erfolgt, gilt die Vorlage als angenommen. Solange nicht eine dichte
Baumkrone ein Dach verdeckt, zeigen die Bilder genau, was gepflastert
ist. Die Bilder sind so scharf, dass man sogar erkennen könnte,
wenn sich jemand auf seinem Balkon sonnt, das war bei der Vorstellung
des Projektes im Rathaus bemerkt worden.
Hans Gerold,
Leiter des Eigenbetriebs Abwasser, verspricht sich von dem
neuen Verfahren weniger Arbeit und geringere Kosten.
Die senkrecht von oben aufgenommenen stereoskopischen Bilder würden
es erlauben, auf dem Computer-Bildschirm exakt Entfernungen und
Flächen auszumessen, erklärte Gerold. ,,Wir müssen in Zukunft
nicht mehr jedes Mal einen Messtrupp rausschicken."
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14.07.1995
Offenbach Post
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Wichtigste
Kästchen ausgefüllt
Kanalgebühr: Erhebungsbogen
zur Flächenberechnung wird verschickt
Rödermark (lö)
Morgen, spätestens Anfang nächster Woche wird den ersten Urberachern
ein dicker Brief ins Haus flattern, dessen Inhalt der Mathearbeit
einer Oberstufenklasse gleicht. Doch es handelt sich dabei nur
um das Formular ,,Stellungnahme zur Flächenerbung" samt
Luftbild, Skizzen, Rechenexempeln und Begleitschreiben, das Grundlage
einer gerechteren Abwassergebuhr sein soll. Und im Gegensatz zur
Mathearbeit sind die wichtigsten Kästchen ausgefüllt. Nämlich
die, die über den Anteil der versiegelten Flächen eines Grundstücks
- Dächer, betonierte Höfe, gepflasterte Parkplätze - Auskunft
geben.
Ermittelt wurden diese
Daten im Frühjahr 1994, damals wurde Rödermark überflogen
und komplett fotografiert. Wer der Meinung ist, dass diese Angaben
nicht stimmen, kann im Ober-Rodener Rathaus reklamieren. Von nächster
Woche an warten mittwochs (14 bis 18 Uhr) und donnerstags (8 bis
12 Uhr) Thomas Fischer und Volker Steinbach auf Bürger, die mit
der Flächenerhebung nicht klarkommen. Fischer und Steinbach sind
Mitarbeiter eines bayerischen Unternehmens, dem der Magistrat
vom Überfliegen bis zur Beratung alle Aufgaben übertragen hat.
Hans Gerhold, Leiter
des städtischen Eigenbetriebs Abwasser: "Das ist ein in Hessen,
wenn nicht gar der Bundesrepublik einmaliges Pilotprojekt. Wir
verlangen nicht die Daten von den Leuten, sondern liefern sie
ihnen, und sie müssen nur kommen, wenn etwas zu korrigieren ist."
Das Büro 216 im zweiten Stock des Rathauses wurde für die Sprechstunden
zum Computerraum umfunktioniert. Herr Fischer und sein Kollege
können die Luftaufnahmen bis im Maßstab 1:100 auf den Bildschirm
holen und den Bürgern erläutern, warum welche Fläche für die neuen
Kanalgebühren wie berechnet wird. Für sämtliche Dienstleistungen
rund um die Flächenermittlung hat die Stadt der Firma rohrtec
consult gmbh 360000 Mark bezahlt. Den 150.000 Mark teuren Computer
überlässt ihr das Unternehmen kostenlos.
Macht das Rödermärker
Beispiel Schule, lohnt sich diese Leihgabe für rohrtec,
denn alle hessischen Kommunen müssen ihre Kanalgebühren in den
nächsten Jahren auf eine andere Grundlage stellen: Nicht länger
nur an den Frischwasserverbrauch gekoppelt, sondern sich auch
am Anteil der versiegelten Flächen orientierend.
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08.07.1995
Offenbach Post
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Rödemark
Abwassergebühr richtet sich nach Luftbildern
Was in Rödermark versiegelt ist
und wo die Erde noch atmen kann das zeigen Luftaufnahmen anhand
derer die Stadt ihre neue Abwassergebühr berechnen will. Regen-
und Schmutzwasser werden getrennt erfasst. Versiegelte und bebaute
Flachen kosten die Grundstückseigentümer Geld. Grün im Garten
macht sich bezahlt.
Bericht auf Seite V
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15.07.1995
Offenbach Post
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Abwasser
Nachdem die Rodgauer
schon fleißig Ihre Hausaufgaben gemacht und fast alle ihre umfangreichen
Fragebogen zur Oberflächenwassersituation ausgefüllt haben, sind
nun die Grundstücksbesitzer in Rödermark gefordert. Ihr Fragebogen
ist weniger umfangreich. Denn
die Stadt hat ihre Grundstücke aus der Luft fotografieren und
beurteilen lassen. Wer Vertrauen in die Berechnungen der Stadt
hat braucht den Fragebogen überhaupt nicht auszufüllen. Allerdings
empfiehlt es sich, die ermittelten Daten wenigstens kurz zu überfliegen.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist bekanntlich besser, zumal inzwischen
schon die eine oder andere Fehleinschätzung erkannt wurde. Für
Zweifelsfälle hat die Rödermark-Verwaltung ein erfreulich umfangreiches
Beratungsangebot installiert. Man sollte es auch nutzen.
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07.07.1995
Offenbach Post
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Überflieger
und keine Selbsteinschätzer
Kanalgebühren: Rödermark ging
beim Ausmessen der versiegelten Flächen neue Wege
Rödermark (lö) - Mit Beginn
des nächsten Jahres steht Grundstücksbesitzern eine neue Berechnung
der Kanalgebühr ins Haus. Die orientiert sich dann nicht mehr
ausschließlich am Frischwasserverbrauch, sondern bezieht den
Anteil der versiegelten Flächen als zweite Komponente mit ein.
Von Dächern, Parkplätzen, gepflasterten Höfen und befestigten
Wegen fließt verhältnismäßig sauberes Regenwasser in die Kanalisation,
vermischt sich mit wirklicher Dreckbrühe und muss in der Kläranlage
für teures Geld gereinigt werden. Wer Regenwasser auf dem Rasen
versickern lässt oder in Zisternen auffängt, entlastet ab Januar
vermutlich seinen Geldbeutel und gar sicher die Kläranlage:
2.8 Millionen Kubikmeter Frischwasser wurden in Rödermark verbraucht,
aber 4.4 Millionen Kubikmeter schmutzige Brühe rauschten durch
die Kläranlage.
Um die Größe der wasserundurchlässigen
Fläche zu ermitteln, wollten Magistrat und Eigenbetrieb Abwasser
nicht unbedingt auf die Selbsteinschätzung der Betroffenen
setzen, wie sie zum Beispiel in Rodgau praktiziert wird.
Die Stadt ließ ihren Bürgern von oben auf die Grundstücke schauen
und versuchte sich in doppelter Hinsicht an einem Pilotprojekt.
An vier Tagen im Frühjahr 1994 wurden sämtliche bebauten Gebiete
überflogen und aus der Luft fotografiert. Damals war Rödermark
die erste Kommune, die das trotz Bedenken des Hessischen
Städte und Gemeindebundes tat. Mittlerweile tragen sich
auch andere mit diesem Gedanken. Jeder Rödermärker Hausbesitzer
bekommt ein Schreiben mit Luftbild und Skizze, aus dem hervorgeht,
wieviel Quadratmeter seines Grundstücks versiegelt sind. Lässt
er innerhalb von vier Wochen nichts von sich hören, geht die
Stadt davon aus, dass die ermittelten Angaben stimmen und nimmt
sie zur Berechnung der neuen Kanalgebühr. Haben die Betroffenen
Einwände (zum Beispiel, wenn sie in den vergangenen Monaten
Beton durch Rasengittersteine ersetzt haben, oder wenn das Wasser
vom gepflasterten Hof nicht in den Kanal, sondern in den Garten
fließt), brauchen sie nur die eigenen Zahlen in den Korrekturbogen
einzusetzen und den zurückzuschicken.
Schummeln ist gefährlich - die
Stadt kontrolliert stichprobenartig. Die Skizzen mit roten,
grünen, lila und blauen Flächen und die Formulare mit Berechnungsfaktoren
zwischen 1,0 (für Dächer) und 0,5 (für Rasengittersteine) schauen
recht kompliziert aus, werden allerdings durch ein Beiblatt
erläutert. Außerdem gibt es ab 19. Juli mittwochs von 14 bis
18 und donnerstags von 8 bis 12 Uhr Sondersprechstunden
im Rathaus Ober-Roden (Zimmer 216). Ansprechpartner sind jedoch
nicht die Mitarbeiter des städtischen Eigenbetriebs Abwasser,
sondern die des Ingenieurbüros, das die Stadt auch mit dem Befliegen,
Fotografieren und Auswerten beauftragt hat. Im Preis von 360.000
Mark ist nämlich ein komplettes Dienstleistungspaket enthalten,
von dem Bürgermeister Alfons Maurer annimmt, dass es die Stadtverwaltung
so billig nicht hätte anbieten können.
Darüberhinaus können die
jetzt im Computer gespeicherten Luftbilder als Datenbasis
für Baum- und Grünflächenkataster einen neuen Generalentwässerungsplan
oder die Karten der Versorgungsunternehmen dienen.
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07.07.1995
Offenbach Post
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Für
die Wirtschaft wird's teurer
An drei Beispielen hat der Eigenbetrieb
Abwasser durchgerechnet, was die neue Gebührensatzung die Bürger
kostet. Dabei ging Gerhold von 1,27 Mark pro Quadratmeter versiegelte
Fläche und 2.25 Mark pro Kubikmeter Schmutzwasser aus. Ob's
bei diesen Zahlen bleibt, entscheidet das Stadtparlament im
Oktober. Bislang ist die Kanalgebühr an den Frischwasserverbrauch
gekoppelt und beträgt 4,03 Mark je Kubikmeter.
Einfamilienhaus: Grundstücksgröße
500 Quadratmeter, Versiegelungsgrad 40 Prozent, Niederschlagswassergebühr
254 Mark (200 Quadratmeter x 1.27 Mark).Bei
einem Vierpersonenhaushalt mit einem Frischwasserverbrauch von
200 Kubikmeter im Jahr kommen 450 Mark Schmutzwassergebühr hinzu.
Das er gibt eine Gesamtabwassergebühr von 704 Mark gegenüber
der seitherigen Berechnung von 806 Mark. Beträgt die Versiegelung
aber 70 Prozent, wären 894.50 Mark zu entrichten.
Mehrfamilienhäuser: Günstiger
schneiden bei der neuen Berechnungsart Mehrfamilienhäuser ab.
Auf 1000 Quadratmeter Grundstück und 40 Personen umgelegt sind
es neu 5008 (alt: 8060) Mark. Bei Hochhäusern auf 5 000 Quadratmeter
Fläche und mit 150 Personen ist das Verhältnis gar 19923 Mark
zu 30225 Mark. Diese Angaben gelten jeweils bei einem Versiegelungsgrad
von 40 Prozent.
Industriegrundstück: Ungünstig
schneiden demnächst Super- oder Baumärkte mit großen Parkplätzen
ab. Bei 5000 Quadratmetern, einer Versiegelung von 40 Prozent
und bei 15 Mitarbeitern ergibt sich eine Gesamtabwassergebühr
von 4227.50 Mark; nach alter Berechnung wären es 3022.50 Mark.
Beträgt die Versiegelung 100 Prozent, erhöht sich die Summe
gar auf 8037.50 Mark. (lö)
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13.07.1995
jeweils im:
Ober-Rodener Anzeigenblatt
Mitteilungsblatt
Urberach
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Mehr
Gebührengerechtigkeit durch Niederschlagswassergebühr
Post von der Stadt -
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Rödermark - werden in den nächsten
Tagen alle Grundstückseigentümer der Gemarkung von Rödermark,
die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, erhalten.
Der Grund hierfür ist eine Änderung des Hessischen Wassergesetzes
(HWG).
Dies besagt unter anderem,
dass die Kosten für das Niederschlagswasser separat zu berechnen
sind gegenüber der seitherigen Praxis allein nach dem Frischwasserverbrauch.
Damit wird eine gerechtere Ermittlung der Abwassergebühren gewährleistet.
Durch Presseverlautbarungen
hat die Stadt Im abgelaufenen Jahr mehrfach auf die neue Situation
aufmerksam gemacht. Zudem wurde die Öffentlichkeit durch ein Informationsblatt
unter dem Titel Niederschlagsgebühren darauf vorbereitet.
Nach umfangreichen Arbeiten ist es jetzt an der Zeit, die Grundstockseigentümer
in die Ermittlung der versiegelten und unbefestigten Flächen einzubeziehen.
Um den Auftrag nach
dem HWG erfüllen zu können, bediente sich die Stadt dem Fachwissen
des Ingenieurbüros rohrtec consult gmbh. Dieses Unternehmen
hatte die Aufgabe, die befestigten und unbefestigten Flächen der
rd. 7.500 Flurstücke zu ermitteln. Durch Überfliegen der
gesamten Gemarkung Mitte des vergangenen Jahres, wurden aus den
Luftbildern digitale Orthophotos erstellt, die eine Messung der
versiegelten Oberflächen erlauben. Diese Aktion ist jetzt abgeschlossen
und ausgewertet. Rödermark hat mit dieser Methode der Ermittlung
der versiegelten Flächen eine Pilotfunktion übernommen, der sich
mittlerweile auch andere Kommunen angeschlossen haben. Die Überfliegung
der Gemarkungen bringt der Stadt noch weitere Vorteile:
-
Berechnungsansätze
für Projekte
-
Generalentwässerungsplan
(exakte Dimensionierung des Kanalnetzes - Rohrdurchmesser)
-
Dezentraler
Hochwasserschutz (Darstellung von Vernässungsflächen)
-
SMUSI
(Schmutzfrachtsimulationsprogramm) (Grundlage für städtische
Abwasserabgabe)
-
Aufbau eines Baum-
oder Grünflächenkatasters
-
Verkehrsplanung
- z.B. reale Darstellung der Standorte der Verkehrszeichen
-
Erstellung eines
aktuellen und umfangreichen Kartenmateriales in digitaler
Form für die Versorgungsträger wie Gas, Wasser,
Strom und Telefon
Nachdem die Stadt unter Zuhilfenahme
des Fachbüros Ihre Hausaufgaben gemacht hat, sind jetzt die
Grundstückseigentümer gefordert. Sie erhalten ein Luftbild mit
Systemskizze zu ihrem Grundstück. Beigefügt ist neben dem Begleitschreiben
auch die Stellungnahme zur "Flächenerhebung" mit Hinweisen zum
Ausfüllen des Formulars. Die aufgrund des Überfliegens ermittelten
Flächen sind darin eingetragen und vom Grundstückseigentümer
auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dies kann geschehen durch
Nachmessungen oder durch Einsicht in die eigenen Bauakten. Werden
dabei Abweichungen von 10 %, sowohl in Größe, als auch der Art
der Befestigung festgestellt, sind diese innerhalb von vier
Wochen der Stadt anzuzeigen. Dabei behält sich die Stadt vor,
die vom Grundstückseigentümer geänderten Angaben vor Ort zu
überprüfen. Es gilt der Hinweis, dass zukünftige Veränderungen
auf dem Grundstück der Stadt unmittelbar anzuzeigen sind, da
die ermittelten Werte zur Gebührenberechnung herangezogen werden.
Zum Vorteil für den Grundstückseigentümer würde sich auswirken,
wenn z.B. Flächen entsiegelt oder Zisternen gebaut werden. Hört
die Stadt innerhalb der vier Wochen nichts von dem Grundstückseigentümer,
geht sie davon aus, dass die vorgegebenen Werte akzeptiert sind
und diese zur Gebührenberechnung herangezogen werden können.
Mit den zugesandten Unterlagen
lässt die Stadt die Grundstückseigentümer bei
Unklarheiten nicht alleine. Für die Bearbeitung des
Formulars ,,Stellungnahme zur Flächenerhebung" richtet
sie als besonderen Service Bürgersprechstunden ein. Diese
sind jeweils mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr (erstmalig am
19.7.1995) donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Zimmer 216
des Rathauses in Ober-Roden. Zu diesen Zeiten können auch unter
der Telefondurchwahl 06074/1911-216 Informationen eingeholt
werden. Besetzt ist das Bürgerbüro von Mitarbeitern
des Ingenieurbüros.
Nach Abschluss der gesamten Aktion
wird die Stadtverordnetenversammlung darüber zu entscheiden
haben, nach welchem Schlüssel die Gebühren für das Schmutzwasser
und das Niederschlagswasser zu erheben sind. Die Stadt tritt
dabei Spekulationen entgegen, in diesem Zusammenhang eine versteckte
Gebührenanhebung vornehmen zu wollen. Sie wird lediglich, wie
es das Wassergesetz auch vorsieht, die Gebühren gerechter verteilen
und die belohnen, die wenig Flächen versiegelt haben.
Anhand von Berechnungsbeispielen
soll dies dokumentiert werden, wobei die Preise ,,aus der Luft"
gegriffen sind.
Beispiel Einfamilienhaus:
Gesamtgrundstücksgröße 500 qm, Versiegelungsgrad 40 %, Niederschlagswassergebühr,
angenommen DM 1,27/qm, ergibt die Summe von DM 254,00. Hat der
Haushalt vier Personen, einen Frischwasserverbrauch von 200
cbm im Jahr kommen bei einer Schmutzwassergebühr von angenommen
DM 2,25/cbm die Summe von DM 450.00 hinzu. Das ergibt eine Gesamtabwassergebühr
von DM 704,00 gegenüber der seitherigen Berechnung von DM 806.00.
Beträgt die Versiegelung aber 70 % wären neu DM 894,50 zu entrichten.
Beispiel Zweifamilienhaus:
Gesamtgrundstücksgröße 1.000 qm, Versiegelungsgrad 40 %,
ein Achtpersonenhaushalt, DM 508,00 für NiederschIagswasser
und DM 900,00 für Schmutzwasser, ergibt die Gesamtabwassergebühr
von DM 1.408,00 gegenüber alter Berechnung von DM 1.612,00.
Bei 70%iger Versiegelung würde die neue Gebühr DM 1.789,00 betragen.
Beispiel Mehrfamilienhäuser:
Günstiger schneiden bei der neuen Berechnungsart auf jeden Fall
Mehrfamilienhäuser ab. Auf 1.000 qm Grundstücksgröße und 40
Personen sind es neu DM 5.008,00 zu alt DM 8.060.00. Bei Hochhäusern
auf 8000 qm Gesamtfläche und mit 150 Personen ist das Verhältnis
gar DM 19.923,00 zu DM 30.225.00. Diese Angaben jeweils bei
einem Versiegelungsgrad von 40 %.
Beispiel Industriegrundstück:
Ungünstig schneiden nach der neuen Berechnung auf jeden Fall
Industriegrundstücke ab, z.B. ein Supenmarkt oder Baumarkt,
der große Flächen zum Parken vorhalten muss. Bei einer Gesamtfläche
von 5.000 qm und einer Versiegelung von 40 % und bei 15 Personen
(Mitarbeiter) ergibt sich eine Gesamtabwassergebühr von DM 4.227,50,
nach alter Berechnung wären es DM 3.022,50. Beträgt die Versiegelung
100 %, erhöht sich die Summe gar auf DM 8.037,50 gegenüber DM
3.022,50.
Anhand dieser wenigen Beispiele
ist gut ablesbar, dass Grundstücke mit hoher personeller
Ausnutzung und niedrigem Versiegelungsgrad am günstigsten
abschneiden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass jeder Grundstückseigentümer
seinen Beitrag zur Versickerung von Niederschlagswasser zur
Grundwasseranreicherung leisten und damit auch seine Niederschlagswassergebühr
beeinflussen kann. Informationsmaterial ist zu erhalten im Rathaus
Ober Roden, Zimmer 301.
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31.08.1995
Ober-Rodener Anzeigenblatt
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"Halbzeit"
bei der Erhebung versiegelter Flächen
Seit fünf Wochen läuft
die Aktion zur Erhebung der versiegelten Grundstücksflächen, nach
deren Abschluss und Auswertung in Zukunft das Abwasser berechnet
wird.
Rund 5.200 Grundstückseigentümern
von insgesamt 7.600 wurden zwischenzeitlich die dafür erforderlichen
Unterlagen zugestellt. 250 Erhebungsbogen sind per Post zurückgekommen,
die weitgehend gut bearbeitet waren. 300 Grundstückseigentümer
haben die Möglichkeit der Bürgersprechstunde genutzte. Dabei
verliefen die Beratungen, so die zuständigen Sachbearbeiter, auf
einer sehr sachlichen Ebene.
Bis Mittwoch, 6. September,
sollen die letzten Unterlagen an die Grundstückseigentümer verschickt
werden. Sollte jemand "vergessen" worden sein, bittet die Stadt
- Eigenbetrieb Abwasserentsorgung - dann um baldige Mitteilung.
Am Donnerstag, 5. Oktober, endet die Einspruchsfrist. Bis dahin
sind die Bürgersprechstunden im Rathaus Ober-Roden jeden Mittwoch
von 14 -18 Uhr und Donnerstag von 8 - 12 Uhr. Wer seine Unterlagen
mit der Post zurückschickt, sollte auf jeden Fall darauf achten,
dass der Erhebungsbogen mit den Änderungen einschließlich der
geänderten Systemskizze beigelegt ist. Beide Formulare werden
zur Auswertung benötigt.
Unterlagen...
Fortsetzung von Seite
1
Grundstückseigentümer,
die die von der Stadt vorgegebenen Flächengrößen akzeptieren,
brauchen die Formulare nicht zurückzusenden. Bis zum 6. September
soll die Versendung der Unterlagen an die Grundstückseigentümer
abgeschlossen sein. Sollte jemand "vergessen" worden sein, bittet
Hans Gerhold um baldige Mitteilung, aber erst nach diesem Datum.
Am 5. Oktober endet die Einspruchsfrist. Bis dahin werden auch
die Bürgersprechstunden im Rathaus Ober-Roden, Zimmer 216 , angeboten.
Diese sind mittwochs von 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 8
bis 12 Uhr (911-216).
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31.08.1995
Ober-Rodener Anzeigenblatt
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Flächenerhebung
geht gut voran
Zufrieden mit dem
bisherigen Verlauf bei der Erhebung der versiegelten Flächen
zeigt sich Dipl. Ing. Hans Gerhold, der technische Betriebsleiter
des dafür zuständigen "Eigenbetrieb Abwasserentsorgung".
Dies gilt sowohl
für die Ausfüllung und Zurücksendung der Formulare wie auch für
die sachliche Beratung während der Bürgersprechstunden.
Er weist noch einmal
darauf hin, dass im Erhebungsbogen die Flächen abzuziehen sind,
die nicht an das Kanalnetz angeschlossen sind. Hinzugezogen werden
müssen allerdings die Dachüberstände. Flächen, die durch die Luftaufnahme
nicht nach der Versiegelungsart erkannt werden konnten, sind im
Erhebungsbogen in dem dick umrandeten Feld bei der entsprechenden
Versiegelungsart einzuordnen. In der Systemskizze sind diese Flächen
zu markieren. Beide Formulare - Erhebungsbogen und Systemskizze
- sind mit den vorgenommenen Änderungen an das Rathaus zurückzusenden,
da sie für die Auswertung der Berechnung des Abwassers herangezogen
werden. Grundstückseigentümer, die die von der Stadt vorgegebenen
Flächengrößen akzeptieren, brauchen die Formulare nicht zurückzusenden.
Bis zum 6. September soll die Versendung der Unterlagen an die
Grundstückseigentümer abgeschlossen sein. Sollte jemand "vergessen"
worden sein, bittet Hans Gerhold um baldige Mitteilung, aber erst
nach diesem Datum. Am 5. Oktober endet die Einspruchsfrist. Bis
dahin werden auch die wöchentlichen Bürgersprechstunden
im Rathaus Ober Roden, Zimmer 216, angeboten. Diese sind mittwochs
von 14 Uhr bis 18 Uhr Sowie donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr.
Zu diesen Zeiten können unter der Durchwahl 911-216 telefonische
Auskünfte eingeholt werden.
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13.07.1995
Rödermark
Post
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Ab
dem nächsten Jahr steht neue Berechnung der Kanalgebühren an
Belohnung
für all die Rödermärker, die weniger Flächen versiegelt haben
Rödermark (sig/red) - Den
Grundstückseigentümer in der Gemarkung von Rödermark, die an
das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, steht für das
kommende Jahr eine neue Berechnung der Kanalgebühr ins Haus.
Berechnet wird dann nicht mehr ausschließlich der Verbrauch
des Frischwassers, sondern auch der Anteil der versiegelten
Flächen. Der Grund hiefür ist eine Änderung des Hessischen Wassergesetzes
(HWG). Damit soll eine gerechtere Ermittlung der Abwassergebühren
gewährleistet werden. Zudem wurde die Öffentlichkeit durch ein
Informationsblatt unter den Titel ,,Niederschlagsgebühren" darauf
vorbereitet.
Nach umfangreichen Vorarbeiten
ist es an der Zeit, die Grundstückseigentümer in die Ermittlung
der versiegelten und unbefestigten Flächen einzubeziehen. Die
Stadt beauftragte ein Ingenieurbüro, das auch Ansprechpartner
für Fragen ist und nicht die Mitarbeiter des städtischen
Eigenbetriebs Abwasser.
Dieses Unternehmen hatte die
Aufgabe, die befestigten und unbefestigten Flächen
der rund 7.500 Flurstücke zu ermitteln.
Durch Überfliegen der gesamten Gemarkung Mitte des vergangen
Jahres, wurden aus den Luftbildern digitale Orthophotos erstellt,
die eine Messung der versiegelten Oberflächen erlauben. Diese
Aktion ist jetzt abgeschlossen und ausgewertet. Kostenpunkt
für das komplette Dienstleistungspaket: 360.000 Mark.
Rödermark hat mit dieser Methode
der Ermittlung der versiegelten Flächen eine Pilotfunktion
übernommen, der sich mittlerweile auch andere Kommunen angeschlossen
haben. Die Überfliegung der Gemarkungen bringt der Stadt noch
weitere Vorteile: Berechnungssätze für Projekte wie Generalentwässerungsplan
(exakte Dimensionierung des Kanalnetzes); Dezentraler Hochwasserschutz;
Darstellung von Vernässungsflächen; Schmutzfrachtsimulationsprogramm
(Grundlage für städtische Abwasserabgabe); Aufbau eines Baum-
oder Grünflächenkatasters; Verkehrsplanung, beispielsweise
reale Darstellung der Standorte der Verkehrszeichen; Erstellung
eines aktuellen und umfangreichen Kartenmaterials in digitaler
Form für die Versorgungsträger wie Gas, Wasser, Strom und Telefon.
Nachdem die Stadt unter Zuhilfenahme
des Fachbüros ihre "Hausaufgaben" gemacht hat, sind jetzt
die Grundstückseigentümer gefordert. Sie erhalten ein Luftbild
mit Systemskizze zu ihrem Grundstück. Beigefügt ist neben dem
Begleitschreiben auch die ,,Stellungsnahme zur Flächenerhebung"
mit Hinweisen zum Ausfüllen des Formulars. Die aufgrund des
Überfliegens ermittelten Flächen sind darin eingetragen und
vom Grundstückseigentümer auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Dies kann geschehen durch Nachmessungen oder durch Einsicht
in die eigenen Bauakten. Werden dabei Abweichungen von zehn
Prozent sowohl in Größe, als auch der Art der Befestigung festgestellt.
sind diese innerhalb von vier Wochen der Stadt anzuzeigen. Dabei
behält sind die Stadt vor, die vom Grundstückseigentümer geänderten
Angaben vor Ort zu überprüfen. Es gilt der Hinweis, dass zukünftige
Veränderungen auf dem Grundstück der Stadt unmittelbar anzuzeigen
sind, da die ermittelten Werte zur Gebührenberechnung herangezogen
werden. Zum Vorteil für den Grundstückseigentümer würde sich
auswirken, wenn zum Beispiel Flächen entsiegelt oder Zisternen
gebaut werden. Hört die Stadt innerhalb der vier Wochen nichts
von dem Grundstückseigentümer, geht sie davon aus, dass die
vorgegebenen Werte akzeptiert sind und diese zur Gebührenberechnung
herangezogen werden können. Mit den zugesandten Unterlagen lässt
die Stadt die Grundstückseigentümer bei Unklarheit nicht alleine.
Für die Bearbeitung der Formulars ,,Stellungnahme zur Flächenerhebung"
richtet sie als besonderen Service Bürgersprechstunden
ein. Diese sind jeweils mittwochs von 14 bis 18 Uhr (erstmalig
am 19. Juli) und donnerstags von 8 bis 12 Uhr im Zimmer 216
des Rathauses in Ober-Roden. Zu diesen Zeiten können auch unter
der Telefon-Durchwahl 06074/911-216 Informationen eingeholt
werden. Besetzt ist das Bürgerbüro von Mitarbeitern des Ingenieurbüros.
Nach Abschluss der gesamten Aktion wird die Stadtverordnetenversammlung
darüber zu entscheiden haben, nach welchem Schlüssel die Gebühren
für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser zu erheben
sind. Die Stadt tritt dabei Spekulationen entgegen, in diesem
Zusammenhang eine versteckte Gebührenanhebung vornehmen zu wollen.
Sie wird lediglich, wie es das Wassergesetz auch vorsieht, die
Gebühren gerechter verteilen und die belohnen, die wenig Flächen
versiegelt haben.
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10.07.1995
Frankfurter Rundschau
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Wassergebühr
künftig zweigeteilt
Datenbank dank "Luftnummer"
Rödermark (DS/kö) - Auf
einen neuen Abrechnungsmodus in Sachen Wassergebühr müssen sich
die Rödermärker Haushalte einstellen. Das Hessische Wassergesetz
ist geändert worden. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass
Niederschlagswasser, das von versiegelten Grundstücksflächen
ins Kanalnetz abfließt, künftig separat berechnet wird. Bislang
wurden lediglich für den Frischwasser-Konsum Gebühren erhoben.
Der Verbraucher zahlte für das, was er zu Hause aus dem Wasserhahn
abzapfte und durch die Toilette spülte. Jetzt wird er auch noch
für den Regen zur Kasse gebeten. Und warum das Ganze? Derjenige,
der sparsam mit Wasser umgehe und auf seinem Anwesen viel Versickerungsfläche
vorweisen könne, solle gewissermaßen "belohnt" werden. Weg
vom Einheitsschema, hin zu einem gerechteren System der Gebühren-Aufsplittung:
Dies der Kerngedanke, mit dem die gesetzliche Neuregelung
begründet wird.
Das zentrale Problem aus Sicht
der Kommunen: Wie wird der Versiegelungsgrad auf den
einzelnen Grundstücken ermittelt?
Diverse Städte und Gemeinden haben
es mit dem Modell "Selbsteinschätzung" versucht. Die
Hauseigentümer sollten angeben, wieviel Quadratmeter ihres Grundstückes
betoniert und gepflastert sind. In der Regel gab es (erwartungsgemäß)
Probleme:
-
Fragebögen wurden
überhaupt nicht oder erst nach mehrmaliger Aufforderung ins
Rathaus zurückgeschickt,
-
das Personal der
jeweiligen Kommunalverwaltung musste den einzelnen Angaben
im wahrsten Sinne des Wortes hinterherlaufen,
-
städtische Bedienstete
und Hauseigentümer beäugten sich misstrauisch, zweifelten
die Messergebnisse der Gegenseite an...
Um solchen Problemen von vornherein
aus dem Weg zu gehen, versucht es die Rödermärker Stadtverwaltung
mit einer "Luftnummer". Für 360.000 Mark wurde ein Ingenieurbüro
(rohrtec cconsult gmbh) mit der Datenerhebung
und der bürokratischen Abwicklung des Verfahrens beauftragt.
Mitte vergangenen Jahres überflogen
die Fachleute das gesamte Stadtgebiet. Rund 7.500 Flurstücke
wurden fotografiert. Die in ein Computer-Koordinatensystem eingespeisten
Aufnahmen sind mittlerweile ausgewertet worden. Für jedes Grundstück
liegt eine Aufschlüsselung im Hinblick auf die verschiedenen
Bodenbeläge vor. Dachflächen, die dem Kanalnetz die größten
Niederschlagsmengen zuleiten, werden der höchsten Gebührenstufe
zugeordnet. Die weiteren Sprossen der Preisleiter von oben nach
unten: Beton- und Pflasterflächen mit Fugenverguss, Pflasterflächen
ohne Fugenverguss, Rasengitter-Steine. Grünflächen, auf denen
das Regenwasser ins Erdreich versickern kann, sind gebührenfrei.
Dieser Tage wurden (werden) die
Formulare zur "Flächenerhebung" verschickt. Die Grundstückseigentümer
erhalten ein Luftbild mit Systemskizze und die
dazugehörigen Daten. "Hört die Stadt innerhalb einer
Frist von vier Wochen nichts von dem Grundstückseigentümer,
so geht sie davon aus, dass die vorgegebenen Werte akzeptiert
sind und zur Gebührenberechnung herangezogen werden können."
So ist es in einem Infoschreiben des Magistrats nachzulesen.
Der Umkehrfall, dass nämlich Einsprüche geltend gemacht werden,
die über einen Toleranzbereich von zehn Prozent hinausreichen
(Beispiel: veranschlagt werden 150 Quadratmeter Betonfläche,
der Grundstücksbesitzer misst nach und stellt fest, dass es
sich lediglich um 100 Quadratmeter handelt): Auch für solche
strittigen Angelegenheiten, so verlauten die Verantwortlichen,
sei man gut gerüstet. Im Zimmer 216 des Rathauses Ober-Roden,
Telefon (06074) 911-216, wird das von der Stadt beauftragte
Fachbüro ab 19. Juli Sprechstunden anbieten. Mittwochs von 14
bis 18 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 12 Uhr sollen Einwände
überprüft und Unklarheiten ausgeräumt werden. Sobald die Aktion
abgeschlossen ist, werden die Stadtverordneten den Gebührenschlüssel
(sprich: das exakte Preisgefüge) für Frisch- und Niederschlagswasser
festlegen. Er rechne mit einer Parlamentsentscheidung im Oktober.
Im Anschluss daran werde die Neuregelung wahrscheinlich Anfang
1996 in Kraft treten, betonte Bürgermeister Alfons Maurer dieser
Tage im Pressegespräch.
Auf die Frage, ob er Einsprüche
erwarte, antwortete der Verwaltungschef: "Das kann
man natürlich nie ausschließen. Das gewählte Verfahren
gewährleiste jedoch, dass städtische Bedienstete nicht
permanent mit Beanstandungsfällen konfrontiert würden. Wer
Reklamationen vorzubringen habe, könne sich mit den Mitarbeitern
des Fachbüros in Verbindung setzen. Dies vereinfache die
bürokratischen Abläufe.
Hans Gerhold, der Betriebsleiter
des städtischen Eigenbetriebs Abwasserentsorgung sprach von
einem Pilotprojekt, das Rödermark mit seiner ,,Datenermittlung
von oben" angekurbelt habe. Die neue Gebühren-Erhebung werde
sich für Grundstücke mit hoher personeller Ausnutzung und niedrigem
Versiegelungsgrad am günstigsten auswirken. In stärkerem Maße
als bislang würden hingegen Industriebetriebe und kommunale
Einrichtungen zur Kasse gebeten. Gerhold: "Die Stadt ist
der größte Zahler!"
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